Wichtige Hinweise und Zollbestimmungen zum Transport Ihrer Gepäckstücke

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Lieferungen ins europäische Ausland und darüber hinaus, aufgrund besonderer Vorschriften und Einreisebestimmungen durch die lokalen Behörden Gebühren erhoben werden können, auf die wir keinen Einfluss haben und über die auch wir im Vorwege nicht informiert werden.

Bei der Einreise sind im Besonderen die Verbote und Beschränkungen (z.B. Artenschutzgesetz, Markenschutzgesetz, „verbotene Gegenstände“ und die Freigrenzen hinsichtlich Menge und Wert) zu beachten.

Achtung: Kommen Sie aus dem sogenannten „Zollausland“, behält sich der deutsche Zoll das Recht vor, Sie und Ihr Gepäck hinsichtlich im Ausland gekaufter Ware zu kontrollieren. Von diesem Recht wird in Stichproben Gebrauch gemacht.

Es gibt eine sogenannte „Freimengenregelung“, nach der bestimmte Mengen im Ausland gekaufter Waren nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Allerdings gilt dieses nicht für Gepäck, welches durch Dritte (TEfra) befördert wird, da der Zoll davon ausgeht, dass die erlaubte Freimenge bereits im Handgepäck mitgeführt wurde.

Um dem Zoll eine eventuelle Beschau des Gepäcks zu ermöglichen, darf Ihr Gepäck zur Rückreise nicht verschlossen sein.

Bei der Verwendung von TSA SCHLÖSSERN bedenken Sie bitte, dass TSA eine US amerikanische Behörde ist (Transportation Security Administration). Nur die US Behörden haben die Möglichkeit, diese Schlösser mit einem Generalschlüssel zu öffnen. Die deutschen Zöllner haben diese Möglichkeit nicht.
TSA Schlösser werden in Deutschland genauso wie ganz normale Schlösser behandelt und müssen ggf. vom Zoll aufgebrochen werden.

Werden bei einer etwaigen Kontrolle durch den Zoll anmeldepflichtige Waren (während der Reise gekaufte Zigaretten, Alkohol, Parfüm, Schmuck etc.) festgestellt, erhebt der Zoll neben den Eingangsabgaben zusätzliche Gebühren. Außerdem entstehen nicht unerhebliche Kosten für die Abwicklung.

Wenn Sie von Ihrer Reise unterwegs gekaufte Zigaretten, alkoholische Getränke, Parfüm, etc. mitbringen möchten, nehmen Sie diese bitte unbedingt im Handgepäck mit. Versenden Sie keine zollpflichtigen Waren mit TEfra. Sorgen Sie bitte dafür, dass außer dem reinen Reisegepäck nichts in den TEfra Koffern ist.


Wichtige Informationen zum Thema Zollbestimmungen finden Sie unter:

www.bundesfinanzministerium.de
www.zoll.de
www.auswaertigesamt.de

 

Bitte denken Sie unbedingt daran, jedes Ihrer Gepäckstücke mit einem sorgfältig ausgefüllten Kofferanhänger, der Ihren Namen und Ihre Anschrift trägt, zu versehen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur handelsübliche Koffer und Reisetaschen versenden. Diese sollten die Maße 90x60x30 cm und ein Gewicht von 30 kg nicht überschreiten. Beim Flughafenservice beachten Sie bitte die Vorgaben der Fluggesellschaft. Den Transport von Gepäckstücken, die diese Maße überschreiten, übernehmen wir gern mit einem entsprechenden Aufpreis für Sie.

Um übliche Transportspuren wie z.B. Kratzer zu vermeiden, möchten wir Ihnen die Benutzung einer Kofferhülle empfehlen.

Ihr Gepäck ist für die Dauer des Transportes automatisch in Höhe von € 1.500 versichert. Sofern Sie bereits eine private Gepäckversicherung haben oder Ihr Reisepreis eine Gepäckversicherung beinhaltet, treten nach gesetzlicher Regelung im Schadensfall diese Versicherungen in Kraft. Luftfrachtgepäck ist gemäß Montrealer Abkommen automatisch mit € 27,35 pro kg gegen Verlust oder sichtbare Schäden versichert. Gern versichern wir Ihr Gepäck zu einem höheren Wert. Informationen dazu erhalten Sie unter der Telefonnummer 040-370 87-155. Die Versicherungsbedingungen übersenden wir Ihnen gern auf Anfrage.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen wir Sie bitten, die ordnungsgemäße Abholung und Zustellung Ihres Gepäcks durch unseren Fahrer auf dem Abholformular quittieren zu lassen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass Sie im Falle eines Schadens umgehend das TEfra Travel Team unter 040-370 87-155 kontaktieren und den Beleg sicher aufbewahren.